Wir sprechen von 13 % der Wohnkosten, obwohl es Grenzen gibt, ab denen ein Steuerabzug berechnet werden kann. Für den Bau oder Kauf von Wohnungen kann dieser Abzug nicht ab einem Betrag von mehr als 2 Millionen Rubel oder 3 Millionen Rubel beim Kauf eines Eigenheims mit einer Hypothek gezahlt werden.
Im Durchschnitt darf der Abzugsbetrag nicht mehr als 260 Tausend Rubel des Hauptbetrags für den Kauf einer Wohnung und 390 Tausend Rubel betragen, wenn die Wohnung oder das Haus mit Kreditmitteln gekauft wurde. Wenn die Immobilie weniger als 2 Millionen Rubel wert ist, wird der Abzug je nach Kaufbetrag berechnet und der Rest kann auf den Kauf anderer Gegenstände übertragen werden. Den Abzug von der Verzinsung einer Hypothek können Sie nur einmal und bezogen auf ein Objekt verwenden.
Bei der Beantragung einer Steuerrückerstattung ist zu beachten, dass der Abzugsbetrag nicht höher sein darf als die von Ihnen pro Jahr insgesamt gezahlten persönlichen Einkommensteuern. Tatsächlich können nur Menschen mit stabilem und „weißem“ Einkommen Geld zurückgeben.
Der Abzug selbst kann sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Finanzamt beantragt werden. Im ersten Fall sind Sie nicht an die Frist zur Abgabe der Erklärung gebunden und es wird keine Einkommensteuer von Ihnen abgezogen. Im zweiten Fall erhalten Sie nach Abgabe der Erklärung eine Pauschale. Der Vermögensabzug ist nicht verjährt, kann aber nur für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden, wenn Sie die Steuer bezahlt haben.
Um einen Immobilienabzug beim Kauf einer Wohnung zu registrieren, müssen Sie eine Erklärung in Form von 3-NDFL ausfüllen und bei der Arbeit eine Bescheinigung über die Höhe der einbehaltenen Steuern in Form von 2-NDFL erhalten. Erstellen Sie Kopien (auch Originale müssen vorgelegt werden) von Dokumenten: einen Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen oder eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Rechten; ein Akt über die Übertragung von Immobilien (oder eines Anteils daran) an den Steuerpflichtigen, Dokumente, die die Kosten des Erwerbs der Immobilie bestätigen; Reisepass und Heiratsurkunde, wenn die Wohnung in Ehe erworben wurde.
Für den Abzug von Hypothekenzinsen benötigen Sie eine Vereinbarung mit einem Kreditinstitut, einen Tilgungsplan und Zinszahlungen für die Verwendung von Fremdmitteln.
Quelle: RBC Immobilien